Praxis für Psychotherapie / Supervision

Andrea Kranhold

Leistungsspektrum Therapie

Die Verhaltenstherapie gehört heutzutage zu den am häufigsten eingesetzten und wissenschaftlich am besten untersuchten psychotherapeutischen Verfahren. Sie ist bei vielen Konfliktsituationen, psychischen Erkrankungen und Störungsbildern wirksam. Sie basiert auf Erkenntnissen der modernen Lerntheorie - davon ausgehend, dass jedes Verhalten erlernt, aufrechterhalten, aber auch wieder verlernt werden kann. Unter „Verhalten“ versteht man dabei nicht nur die von außen beobachtbaren Verhaltensweisen und körperlichen Reaktionen. Vielmehr gehören dazu auch nicht unmittelbar nachweisbare Gefühle, Gedanken, Motive und Bewertungen. Weil in der modernen Verhaltenstherapie auch die Kognitionen, d.h. Denkmuster und gedanklichen Bewertungen des Erlebten, verstärkt beachtet werden, spricht man heute von Kognitiver Verhaltenstherapie. 

Psychische Störungen werden nach der Verhaltenstherapie als ein fehlerhaft erlerntes Verhalten in Anpassung an äußere und innere Reize gesehen. Langfristiges Ziel der Verhaltenstherapie ist es, hilfreiche Veränderungen im Denken, Fühlen, körperlichen Empfinden und Handeln zu erreichen, so dass Sie - im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe - Ihre Probleme wieder selbstständig lösen können. 

 Kosten

Wer die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt, wie abgerechnet wird und welche Formalitäten damit einhergehen, richtet sich grundsätzlich danach, wie Sie krankenversichert sind. 

Gesetzlich Versicherte

Die Abrechnung erfolgt direkt über die gesetzliche Krankenversicherung. Es werden zunächst die Kosten für bis zu 3 Sprechstunden und bis zu 4 probatorischen Sitzungen (jeweils 50 Minuten) übernommen. Danach kann eine Kurzzeittherapie (2 x 12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) bei der Krankenkasse beantragt werden. In begründeten Fällen werden die Kosten für bis zu 80 Sitzungen übernommen.

Privatpatienten und Beihilfeberechtigte

Privat Versicherte sollten sich unbedingt vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle in Verbindung setzen. Dort bekommen Sie genaue Informationen zu Ihrem Tarif. Erfragen Sie bitte, welche Antrags-formalitäten für eine psychotherapeutische Behandlung nötig sind. 

Selbstzahler

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu zahlen. Damit entfällt die Antragstellung und Sie allein entscheiden, wem Sie eine etwaige Diagnose bekannt geben. 

Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten. Eine Einzelsitzung (50 Minuten) kostet 100,55€. Hinzu kommen in der Regel die Kosten für die Erhebung der biographischen Anamnese (123,34€) oder die Auswertung psychologischer Fragebögen (12,17€). 


 Supervision

Für psychotherapeutisch arbeitende Kollegen biete ich verhaltenstherapeutische Fallsupervision an. Die Anerkennung als Supervisorin durch die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) liegt vor.